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Lebensmittelüberwachung

Lebensmittelüberwachung

Im Vordergrund der Lebensmittelüberwachung steht der Verbraucherschutz, dessen Ziel es ist die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren, Täuschung und Übervorteilung zu schützen.
Die Gewinnung gesundheitlich unbedenklicher Lebensmittel hoher Qualität fängt bereits im Stall bzw. auf dem Feld an. Der Verbraucherschutz muß sich dann lückenlos über alle Verarbeitungsstufen bis hin zum Konsumenten erstrecken.
Erreicht wird dies durch routinemäßige Überwachung von Betrieben in denen Lebensmittel, aber auch Kosmetika, Bedarfsgegenstände (z. B. Spielwaren, Brillengestelle, Kochtöpfe etc.) hergestellt, bearbeitet und angeboten werden.

Um die Verbraucher zu schützen, werden bei Verstößen alle notwendigen Maßnahmen getroffen, die von der sofortigen Abstellung der Mängel vor Ort bis zur Warnung der Öffentlichkeit vor dem Verzehr oder Gebrauch von Produkten reichen.

Sie als Bürger können sich mit Fragen hinsichtlich der Lebensmittelhygiene aber auch mit Verbraucherbeschwerden direkt an uns wenden z. B. über:

  • verdorbene Lebensmittel
  • mangelhafte Qualität von Lebensmitteln
  • Hygienemängel in Betrieben
  • mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Waren
  • fehlende Preisauszeichnung

Bei Bedarf können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren!

Gebietseinteilung der Lebensmittelüberwachung

Legende

Lebensmittelüberwachung Legende

Landkreis Rhön-Grabfeld

Gebietseinteilung Rhön-Grabfeld

Bad Neustadt

Gebietseinteilung Bad Neustadt

 

Links

DATENSCHUTZHINWEISE

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

LGL Startseite - LebensmittelLGL: Kennzeichnung von Obstbränden und -geisten sowie Likören

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)

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